Allgemeine Geschäftsbedingungen Julian Richard Ton und Lichttechnik

1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Julian Richard Ton und Lichttechnik, nachfolgend Auftragnehmer, gegenüber dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt oder unterschreibt.

2. Leistungsarten
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem bestätigten Angebot. Je nach Buchung kann dies beinhalten
1 DJ Dienstleistung
2 Vermietung und Betrieb von Ton Licht Veranstaltungstechnik
3 DJ plus Technik als Gesamtleistung
4 Zusatzleistungen wie Transport Auf und Abbau Einweisung Betreuung Mehrzeiten Sonderwünsche

3. Leistungszeit, Aufbau, Zugang
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Location erhält und ein Ansprechpartner vor Ort erreichbar ist. Verzögerungen durch fehlenden Zugang oder fehlende Mitwirkung können als Wartezeit berechnet werden, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für
1 ausreichende und geeignete Stromversorgung sowie sichere Aufstellflächen
2 freie Zufahrt zum Be und Entladen
3 einen kostenfreien Parkplatz in unmittelbarer Nähe, geeignet für PKW und Anhänger
4 Absicherung von Kabelwegen und Gefahrenstellen, insbesondere in Laufwegen
5 Einhaltung von Auflagen der Location, Nachtruhe, Sperrstunde, Lautstärkeregeln

Getränke
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer und eingesetzten DJs während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke zur Verfügung.

5. Nebel, Effekte, Brandmeldeanlage, Stroboskop
Wenn Nebel Haze oder blinkende Effekte eingesetzt werden, klärt der Auftraggeber vorab die Bedingungen der Location, insbesondere Brandmeldeanlage Rauchmelder und behördliche Vorgaben. Der Auftraggeber informiert die Gäste durch geeignete Hinweise. Ist eine Deaktivierung der Brandmeldeeinrichtung nicht zulässig oder nicht möglich, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer vorab, damit alternative Effekte gewählt werden können.

6. DJ Gestaltung, Musikwünsche, Reklamation
Bei DJ Leistungen gilt künstlerische Freiheit. Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern sie zum Veranstaltungskonzept passen. Kein Mangel sind insbesondere
1 Musikauswahl oder Übergänge
2 Stimmung und Auslastung der Tanzfläche
3 subjektives Empfinden von Gästen Dritten oder Dienstleistern
4 übliche Anpassungen von Lautstärke oder Lichtintensität aufgrund örtlicher Vorgaben
5 geringfügige, technisch gleichwertige Abweichungen einzelner Geräte, sofern die vereinbarte Leistung insgesamt erbracht wird

7. Technikmiete, Obhut, Schäden, Diebstahl
Sofern Technik vermietet oder bereitgestellt wird, gilt
1 Der Auftraggeber sorgt für den Schutz der Technik vor Nässe, Flüssigkeiten, unsachgemäßer Bedienung und Zugriff unbefugter Dritter.
2 Für Beschädigung oder Verlust der Technik, die durch Gäste, Dritte oder unsachgemäße Behandlung verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
3 Bedieneingriffe an der Technik erfolgen nur durch den Auftragnehmer oder nach ausdrücklicher Freigabe.

8. Vergütung, Mehrzeiten, Zusatzkosten, Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Mehrzeiten, Zusatztechnik und Sonderleistungen, die vor Ort beauftragt oder erforderlich werden, werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach der Veranstaltung und ist innerhalb der im Angebot genannten Frist fällig.

9. Stornierung durch den Auftraggeber
Da der Termin exklusiv reserviert wird, gelten folgende Stornopauschalen, sofern nichts anderes im Angebot steht
1 bis 60 Tage vor Veranstaltung 30 Prozent der Auftragssumme
2 bis 30 Tage vor Veranstaltung 60 Prozent der Auftragssumme
3 weniger als 7 Tage vor Veranstaltung 90 Prozent der Auftragssumme
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Ausfall, höhere Gewalt, Ersatz
Bei Ausfall durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer bemüht sich um Ersatz, soweit möglich. Regelungen zur Ersatzstellung sind in der Branche üblich.

11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12. Foto und Videoaufnahmen, Referenzen, Werbenutzung
Der Auftragnehmer darf während der Veranstaltung Foto und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Eigenwerbung erstellen.
1 Es werden vorrangig Übersichtsaufnahmen erstellt, bei denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen.
2 Für erkennbar fokussierte Einzelaufnahmen, insbesondere Close ups, wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
3 Der Auftraggeber informiert die Gäste vor Veranstaltungsbeginn in geeigneter Weise über Foto und Videoaufnahmen und weist auf die Möglichkeit hin, einer Aufnahme zu widersprechen.
4 Bei Minderjährigen achtet der Auftraggeber darauf, dass keine gezielten Aufnahmen zur Werbenutzung erfolgen, sofern keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Hinweis: Die Veröffentlichung erkennbarer Personen erfordert grundsätzlich eine Einwilligung nach Kunsturhebergesetz, daneben sind DSGVO Pflichten zu beachten.

13. GEMA
Der Auftraggeber ist Veranstalter und informiert sich eigenverantwortlich über anfallende GEMA Gebühren und trägt diese vollständig. GEMA Gebühren werden nicht vom Auftragnehmer übernommen.

14. Widerruf
Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

15. Website und Datenschutz
Für die Website des Auftragnehmers gelten Impressum und Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten, die über Website, Kontaktformular, E Mail, Telefon oder WhatsApp übermittelt werden, werden zur Bearbeitung der Anfrage und zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Weitere Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.